1. Beitrag zum Mitgliedschaftseintritt (einmalig):
Unternehmen mit Jahresumsatz | bis 5 Mio. € | 100 € |
---|---|---|
bis 20 Mio. € | 200 € | |
ab 20 Mio. € | 300 € | |
Schulen und Einrichtungen | 200 € | |
Privatpersonen | 50 € |
2. jährlicher Mitgliedschaftsbeitrag:
Unternehmen mit Jahresumsatz | bis 5 Mio. € | 100 € |
---|---|---|
bis 20 Mio. € | 250 € | |
ab 20 Mio. € | 500 € | |
Schulen und Einrichtungen | 100 € | |
Privatpersonen | 20 € |
Im Jahr des Beitritts wird ein Beitrag zum Mitgliedschaftseintritt sowie ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben.
Erfolgt die Mitgliedschaft bis zum 30.06. eines Jahres, wird ein voller Mitgliedschaftsbeitrag, ab dem 01.07. die Hälfte dessen erhoben.
Die Zahlung ist nach Bestätigung des Aufnahmeantrages und entsprechender Rechnungsstellung zu tätigen.
Der wiederkehrende jährliche Beitrag wird per Lastschriftverfahren (in Ausnahmefällen per Rechnung) bis zum 31.12. des Jahres fällig.
Es wird eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 26.06.2013.