Veröffentlicht am: 25. Juli 2023
Mit Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung in der Kunststoffverarbeitenden Industrie wird mit Wirkung zum 01.08.2023 aus dem "Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik" der/die "Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in.
Dies gilt für alle neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse ab dem Ausbildungsjahr 2023/2024.
Bereits abgeschlossene Verträge für das zukünftige Lehrjahr sollen durch die zuständigen Kammern berichtigt werden.
Die Berufsbezeichnungen für das kommendende 2. und 3. Lehrjahr sollen/bleiben erhalten.
Nähere Informationen zu Änderungen im Inhalt/Aufbau der zuküntigen Ausbildung erhalten Sie bei den Mitarbeitern Ihrer zuständigen Kammern sowie auch beim "Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V.". (Pressemitteilung)